Die Abgabefrist für reguläre Fangmeldungen und Nachtfangmeldungen endet am 31.01.2021
Wer seine Fangmeldung(en) 2020 noch nicht abgegeben hat, den bitten wir, dies unbedingt bis 31.01.2021 noch zu tun. Das kann einfach per Email, Post oder Einwurf in den Vereinsbriefkasten erfolgen.
Bitte die Fangliste vollständig - inklusive Fangtage - ausfüllen, auch wenn nicht geangelt/nichts gefangen wurde. Und bitte auch Kontaktdaten, Telefon, Email, IBAN usw. bei Änderungen aktualisieren.
Übrigens: Nur wer seine Nachtfangmeldung 2020 zurückgibt, erhält auch eine Nachtfangerlaubnis für 2021 wenn er diese beantragt.
Die Fangmeldung ist für den Verein ein sehr wichtiges Dokument. Die Meldungen werden in kumulierter Form ausgewertet und zur Planung von Besatz und ev. Regressforderungen bei Gewässerverschmutzung / Fischsterben eingesetzt.
Termine am 04. und 06.02.2021 abgesagt
Leider müssen wir aufgrund des Lockdowns auch die kommenden Termine absagen. Das betrifft die Geschäftsstunde am 04.02.2021 und den für 06.02.2021 geplanten Arbeitseinsatz.
Ist dein Jahresfischereischein noch gültig?
Haben sich deine Daten geändert?
Bitte überprüfe zum Jahresbeginn, ob dein Jahresfischereischein / Jugendfischereischein noch gültig ist. Unsere Angelerlaubnis gilt nur zusammen mit einem aktuellen Fischereischein.
Bist Du umgezogen? Hat sich dein Name oder die Bankverbindung geändert? Hast Du eine neue Telefonnummer oder Email-Adresse?
Dann teile uns das bitte umgehend mit (Änderungen der Bankverbindung bitte NUR schriftlich - gilt als neues Sepa-Mandat).
Fischereilehrgang im Frühjahr 2021
Trotz Pandemie sind die ersten Anmeldungen zum Frühjahrslehrgang bereits eingegangen. Hier unsere Termine für 2021:
Frühjahrslehrgang: 18.03. – 24.04.2021, Prüfung am 08.05.2021
Herbstlehrgang: 30.09. – 23.10.2021, Prüfung am 20.11.2021
Eignet sich weiterhin hervorragend als Geschenk für eure Freunde oder euch selbst.
Ausweis Fischerprüfung verloren?
Eine Zweitschrift kannst Du hier anfordern.
(Anglern, die Ihre Prüfung vor 1981 gemacht haben können wir helfen, wenn Sie noch Mitglied bei uns sind)
Vereinsdokumente
Eine Übersicht aller wichtigen Vereinsdokumente zum Download findet ihr hier.
Bitte immer Schranken schließen (Schlüssel 20)
Bitte schließt UNBEDINGT die Schranken und Tore (Schlüssel 20), nachdem ihr mit dem Auto durchgefahren seid.
Bitte bedenkt, dass uns dieses Durchfahrtsrecht freiwillig gewährt wurde und wir es sehr schätzen müssen, dass wir so viele Angelplätze direkt mit dem PKW anfahren können. Vielen Dank dafür.
Kormoran-Vergrämung am Oberen Altrhein
Der Sportfischervereinigung Eggengstein e.V. ist es gelungen, eine Ausnahmegenehmigung für die Vergrämung des Kormorans zu erwirken. Die Genehmigung gilt für das Gewässer „Oberer Eggensteiner Altrhein“ und ist befristet bis zum 28.02.2026.
Die Vergrämung darf nur durch berechtigte Personen erfolgen, die mit den entsprechenden Bestimmungen und Auflagen vertraut sind.
Wissenswertes
Auf unserer Webseite findet ihr eineSammlung der aktuellen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen.
Unter anderem findet ihr die aktuellen Bestimmungen zum Aalfang (Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg).
Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg (Link) bietet ebenfalls eine umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Informationen an.
Der Gesamtvorstand wünscht Euch weiterhin eine gute Zeit am Wasser. Petri Heil.