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Sportfischer Vereinigung Eggenstein 1936 E.V.

Gesetze und Verordnungen


NEUES zum Thema:


Es gibt eine neue Verordung des  Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden Württemberg (Landesfischereiverordnung -LFisch VO-)

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/…

Es ist erfreulich, dass die im bisherigen § 19 enthaltene ganzjährige Schonzeit für den Aal im Rhein-Hauptstrom, den vom Rheinwasser durchströmten Nebenarmen entlang des Hauptstroms, sowie in den angebundenen Altwässern und Baggerseen entlang des Hauptstroms und des Neckars und seinen Kanälen ab dem Kraftwerk Neckargemünd entfallen ist, so wie wir dies in unserer Stellungnahme zu der geplanten Änderung der Landesfischereiverordnung gefordert hatten.

Nunmehr gilt im Rhein und seinen Gewässersystemen für Aale eine Schonzeit vom 15. September bis 01. März und ein Schonmaß von 50cm.

Bite beachten !!! Für unsere Vereinsgewässer die  für den Fischwechsel in keiner geeigneten Verbindung stehen, gelten unsere vereinseigenen Schonzeiten und Schonmaße !!!!!



Gesetze


 


Verordnungen


Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg bietet ebenfalls eine umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Informationen an.